Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma allpa GmbH Technik fürs Boot nachstehend „TFB” genannt




 

Artikel 1: Geltung

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage und Bestandteil aller – auch zukünf-tiger – von oder mit uns angebahnter, geschlossener und abgewickelter Liefergeschäfte sowie hiermit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte und sonstigen Leistungen. Sie werden durch Auf-tragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichenden Bestimmungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die Bedingungen gelten nicht im Verhältnis zu Verbrau-chern im Sinne des § 13 BGB.

Artikel 2: Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

2. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von TFB in geschäftsüblicher Form – auch stillschweigend nach § 151 BGB unter Verzicht auf Ausdrücklichkeit - bestätigt wird. Lieferung und Rechnung gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

3. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreis (Tagespreis) berechnet.

4. TFB behält sich vor, die Preise bei Preiserhöhung durch den Vorlieferanten, den Zulieferer oder bei erheblichen Wechselkursänderungen angemessen anzupassen. Dasselbe gilt im Falle verse-hentlich unrichtiger Preisangaben.

5. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ausschließlich Mehrwertsteuer.

Artikel 3: Produktbeschreibung

Muster, Modelle und Abbildungen beinhalten keine zugesicherten Eigenschaften oder Beschaffenheitsgaran-tien, sondern dienen der Produktbeschreibung und sind nur annähernd maßgebend. Handelsübliche Abwei-chungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie die Nutzbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

Artikel 4: Lieferung, Versand, Gefahrübergang

1. Lieferfristen und –termine gelten stets nur annähernd, es sei denn sie wurden schriftlich fest vereinbart. Sie gelten als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder die Versand-bereitschaft mitgeteilt worden ist.

2. Teillieferungen sind zulässig; jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. - 2 - /..

3. Die Haftung für Schäden aufgrund etwaiger Lieferfristüberschreitungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden zwingend gehaftet wird.

4. Der Versand erfolgt unfrei auf Risiko des Käufers. Die Versandart und die Verpackung stehen im Ermes-sen der Firma TFB. Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder sonstige im Rahmen des Versands zuständige Dritte auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen.

5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort auf Schäden und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sind gegenüber TFB spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Emp-fang der Ware nach § 377 HGB zu rügen, da anderenfalls die Ware als genehmigt gilt.

6. Transportschäden und offene Mängel muss der Käufer sofort bei dem zuständigen Transportunternehmen und der von TFB hierzu bestimmten Stelle melden. Nur dadurch können Regressansprüche gegen den Schadenstifter gewahrt werden.

7. TFB nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverord-nung nicht zurück; der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sor-gen.

8. TFB behält sich in jedem Fall die Lieferung gegen Vorkasse oder per Nachnahme vor.

9. Erfolgt eine Selbstbelieferung durch einen Lieferanten von TFB verspätet, wird die Lieferzeit entsprechend verlängert.

10. Soweit Behinderungen nicht nur vorübergehender Natur sind, ist TFB zum Rücktritt berechtigt, wenn ein Fall höherer Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Pandemien, Streiks, Aussperrung, örtliche Maßnahmen) eintritt, den TFB nicht zu vertreten hat und der die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich macht.

11. Die Versandart und die Verpackung untersteht dem Ermessen von TFB.

Artikel 5: Rücksendungen / Nichtabnahme

1. Rücksendungen von Waren, die wir im Rahmen einer Kulanzregelung zurücknehmen, erfolgen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung durch TFB.

2. Unfreie, nicht autorisierte Sendungen werden von TFB nicht angenommen. Die Entgegennahme unver-langt zurückgelieferter Ware erfolgt zunächst vorläufig und bestätigt keinen Rücktritt vom Vertrag. Bei endgültiger Entgegennahme von Rücksendungen, die vom Kunden zu vertreten sind, behält sich TFB die Berechnung einer Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % des Net-towarenwertes vor. Das Frachtrisiko für die Rücksendung trägt der Kunde.

3. Im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware kann TFB von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt TFB Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Nettokaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn TFB einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. - 3 - /..

Artikel 6: Zahlungen und Verrechnung

1. Das Datum einer Zahlung ist der Eingang bei TFB, d. h. Gutschrift auf dem Konto der von TFB bestimm-ten Zahlstelle. TFB behält sich in jedem Falle die Lieferung gegen Vorkasse und Nachnahme vor, insbesondere, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers ergeben. Bei berechtigten Zwei-feln ist TFB berechtigt, offene Rechnungen sofort fällig zu stellen.

2. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Abnehmers ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Zahlungen seitens der Kunden (u. a. auch Nachnahmen) werden stets gegen die ältesten ausstehenden Forderungen verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Rechnungen sofort fällig.

4. Zahlungen des Käufers an Einkaufsverbände, Zentralregulierer oder ähnliche Institutionen bewirken keine Erfüllung. Die vorgenannten Institutionen gelten nicht als „Dritte“ im Sinne des § 362 Abs. 2 BGB. 5. Mit Wirkung vom 01.10.2022 werden Zahlungen ausschließlich mittels SEPA Mandat akzeptiert, die innerhalb von 7 Tagen belastet werden.

Artikel 7: Gewährleistung/Garantie

1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit TFB über die vertraglichen und gesetzli-chen Gewährleistungsvorschriften hinaus Garantien einräumt, werden diese inhaltlich bestimmt nach den zum Kaufdatum geltenden Garantierichtlinien. Auf Verlangen der Firma TFB ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden.

2. Soweit ein von TFB zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, kann TFB die betroffenen Teile nach Wahl von TFB zweimal unentgeltlich nachbessern oder neu liefern (Nacherfüllung). Voraussetzung ist, dass die Ursache für den Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass TFB auf-grund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises ver-langen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Rahmen der Mängelbeseitigung entstandene, ange-messene und notwendige Aufwendungen des Käufers trägt TFB, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

3. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen TFB wegen Sachmängeln sind vorbehaltlich der Regelung nach Artikel 8 dieser Bedingungen ausgeschlossen.

4. Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Regelungen längere Verjährungsfristen vorsehen.

5. TFB übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, Änderung oder Instandsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung oder Austauschwerkstoffe entstanden sind.

6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat und wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Bestim-mungen zur Ausübung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Endabnehmer verpflichtet war, wenn - 4 - /.. der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

7. TFB behält sich vor, den bei einer unberechtigten Reklamation geleisteten Aufwand dem Kunden geson-dert zu berechnen.

Artikel 8: Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Ge-sundheit, wegen der Verletzung einer Garantie nach § 444 BGB, wegen zu vertretenden Unvermögen oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. TFB haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten be-trifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinal-pflichten). Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlie-gen oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gehaftet wird.

2. Soweit die Haftung TFB´s ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die bei dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, entstehen und nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt.

Artikel 9: Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware steht unter Eigentumsvorbehalt von TFB bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller ausstehenden oder zukünftigen Forderung aus der Geschäftsverbindung. Bei Zahlung im Scheck-/Wechselverfahren bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen bis zur endgültigen Gutschrift des Zahlungsbe-trages bei TFB.

2. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetrie-bes zu verkaufen, sofern er seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtun-gen nachkommt, anderenfalls ist TFB nach vorheriger Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese zu verwerten. Eine solche Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei Weiterverkauf tritt der Käufer an die Firma TFB alle seine gegenüber seinen Kunden aus dem Weiter-verkauf erwachsenden Forderungen ab. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen einzuziehen; jedoch ist TFB bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, vom Käufer die Mitteilung dieser Forderungen sowie die Namen seiner Kunden zu verlangen. Sodann ist TFB berechtigt, die Abtretung der Forderungen den Kunden des Käufers mitzuteilen und diese Forderungen selbst einzuziehen.

3. TFB verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten insoweit freizugeben, als diese die zu sichernden Forderungen um 10 % oder mehr übersteigen. Für die Bewertung ist der Einkaufswert maßge-bend. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dem Widerruf durch TFB, infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des - 5 - Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung sind unzulässig. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für TFB unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl, Wasser etc. im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an TFB in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. TFB nimmt die Abtretung an.

Artikel 10: Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen

1. Die Rechtsbeziehungen zwischen TFB und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundes-republik Deutschland; die Geltung von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen TFB und dem Abnehmer ist nach Wahl von TFB Paderborn oder der Sitz des Abnehmers.

3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstel-le der unwirksamen Bestimmungen bzw. des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt die rechtliche Rege-lung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

4. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. Mündlichen Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von TFB schriftlich bestätigt werden.


Einverstanden!

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